Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vorstandsvorsitzenden der dem Verband beigetretenen Teilnehmergemeinschaften (Mitglieder). Sie wird mindestens einmal jährlich bzw. je nach Bedarf vom Verbandsvorsitzenden schriftlich einberufen. Sie nimmt die Aufgaben gemäß § 6 der Satzung des Flurbereinigungsverbandes Oldenburg-Ostfriesland (FBV OO) wahr.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und fünf weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern, deren Zahl durch die Aufsichtsbehörde bestimmt wird (§ 26b Abs.1 Satz 2 FlurbG). Jedes ordentliche Vorstandsmitglied hat einen persönlichen Vertreter. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wird ca. zweimal jährlich bzw. je nach Bedarf vom Verbandsvorsitzenden schriftlich einberufen (§ 10 der Satzung) und nimmt die Aufgaben gemäß § 9 der Satzung des Flurbereinigungsverbandes Oldenburg-Ostfriesland (FBV OO) wahr.

Hier finden Sie die Auflistung als PDF Datei zum Download.

Verbandsvorsitzender

Der ordentliche Vorstand wählt gemäß §8 Abs. 4 der Satzung des Flurbereinigungsverbandes Oldenburg-Ostfriesland (FBV OO) aus seiner Mitte den ersten Vorsitzenden. Der zurzeit amtierende Vorsitzende wurde am 14.12.2022 gewählt:

Vorsitzender:

Clemens Große Macke
Calhorner Mühlenbach
Elstener Str. 16
49632 Essen
Tel.: 05438-8023
E-Mail: vtg@grmacke.de